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StuB Nr. 7 vom Seite 307

Wertpapiergebundene Pensionszusagen, eine neue Imparität und die unvermutete Rückkehr des Korrespondenzprinzips

– Anmerkungen zum  –

von Dr. Leonhard Knoll, Würzburg
Die Kernthesen:
  • Soweit eine Pensionsversicherung durch den Erwerb von Wertpapieren abgesichert wird, lehnt das BMF-Schreiben eine zusammengefasste Bewertung mit Verweis auf R 41 Abs. 24 Satz 1 EStR ab.

  • Das Verbot korrespondierender Passivierungserhöhungen führt letztlich zu einer neuen Form von Imparität: Wertsteigerungen von Anlagen, die zwar durch thesaurierte Erträge realisiert wurden, aber dem Unternehmen wirtschaftlich gar nicht gehören, sind zu versteuern, während diesen korrespondierende Passiva bis zur Auszahlung der Ansprüche nicht aufwandswirksam erhöht werden dürfen.

  • Durch das BMF-Schreiben verliert eine in den letzten Jahren immer beliebtere Umsetzungsform von Pensionszusagen deutlich an Attraktivität.

Beitragsorientierte Versorgungszusagen mit garantierter Mindestleistung laufen den bislang üblichen leistungsorientierten Zusagen immer mehr den Rang ab. Gleichzeitig wird die Höhe der zukünftigen Leistungen oft an die Wertentwicklung im Betriebsvermögen gehaltener Wertpapiere bzw. Wertpapierfonds gekoppelt. Die daraus resultierende Problematik für die Dotierung der korrespondierenden Pensionsrückstellung wurde jüngst im hier zu kommentierenden thematisiert. Die folgen...