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StuB Nr. 7 vom Seite 298

Steuerbilanz und EuGH: Vorabentscheidungszuständigkeit, true and fair view und Vorsichtsprinzip, Wertaufhellung

– Anmerkungen zum  –

von Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Nürnberg
Die Kernthesen:
  • Der EuGH bringt eindeutig zum Ausdruck, dass er seine Vorabentscheidungszuständigkeit auch bejaht, wenn das nationale Recht (nur) mittelbar auf das Gemeinschaftsrecht verweist.

  • Über das in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kodifizierte Maßgeblichkeitsprinzip wird die Vierte Richtlinie damit für die steuerliche Gewinnermittlung verbindlich.

  • Die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung sind nicht eindeutig. Die starke Betonung der Einblicksforderung (true and fair view) und des Grundsatzes der Vorsicht kann in Deutschland sowohl zu einer Bestätigung der bisherigen Bilanzierungspraxis als auch zu einer konzeptionellen Neuorientierung des Steuerbilanzrechts führen.

I. Sachverhalt

Das geht auf einen Vorlagebeschluss des FG Hamburg zurück. Das FG Hamburg formulierte in einer äußerst umfangreichen Vorlage mehrere präzise Fragen zur Zuständigkeit des EuGH für eine Vorabentscheidung zu Sachverhalten, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditrisiken sowie zur Interpretation des Grundsatzes zur Berücksichtigung von werterhellenden Informationen.

Zu beurteilen sind die steuerbilanziellen Auswirkungen einer Garantieverpflichtung (Risk...