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Zur Angemessenheit von Vergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem
Was gilt grundsätzlich bei der Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge?
Welche Beurteilungskriterien sind im Rahmen der Angemessenheitsprüfung heranzuziehen?
Inwieweit ist das geeignet, Rechtsunsicherheiten bei der Geschäftsführervergütung zu beseitigen?
I. Einführung
Die Vereinbarung von Leistungsvergütungen bei der personenbezogenen Kapitalgesellschaft ist im Vergleich zur Gewinnausschüttung auch im Halbeinkünfteverfahren steuerlich regelmäßig vorteilhaft. Sie birgt aber stets die Gefahr, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung im Falle der Unangemessenheit eine vGA angenommen und damit der erzielte Vorteil wieder rückgängig gemacht wird. Nimmt man das Beispiel einer überhöhten Geschäftsführervergütung, so löst eine festgestellte vGA auf der Gesellschaftsebene eine Mehrbelastung von 38,65 % aus (GewSt-Hebesatz: 400 %). Der Mehrbelastung auf der Gesellschaftsebene steht eine Minderbelastung beim Gesellschafter aus der Umqualifizierung seiner Bezüge i. H. von 25,58 % bezogen auf die vGA entgegen, so dass bei zusammengefasster Betrachtung der Gesellschafts- und Gesellschafterebene regelmäßig eine Mehrbelastung resultiert.
Da insbeso...