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Individualisierte Offenlegung der Gehälter von Vorstandsmitgliedern
Der Corporate Governance-Kodex enthält insgesamt 72 Empfehlungen zur Verbesserung der Corporate Governance deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften (AG). Eine dieser Empfehlungen betrifft die Information über die individuelle Vorstandsvergütung. Leider wird diese Empfehlung im Rahmen des DAX 30 von nur rund 70 % der Unternehmen befolgt. Im M-DAX und S-DAX liegt die Quote noch deutlich niedriger und zwar unter 40 %.
Der jetzt vorgelegte Gesetzesvorschlag des Bundesministeriums der Justiz sieht deshalb vor, dass börsennotierte AG künftig im Anhang zum Jahresabschluss für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung angeben. Dabei ist zu differenzieren nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie nach Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen). Diese Unterteilung entspricht der Empfehlung im Corporate Governance-Kodex. Zusätzlich wird bei dieser Gelegenheit auch klargestellt, dass Aktienoptionen mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben und spätere Wertänderungen zu berücksichtigen sind.
Da Ziel der Offenlegung die Information der Anteilseigner ist, sieht der Entwurf eine „Opting Ou... /