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StuB Nr. 6 vom Seite 274

Wiederkehrende Leistungen an Dritten aufgrund Vermächtnisses als Sonderausgaben

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

In einem besonders ausführlich begründeten Urteil vom  - X R 11/01 (StuB 2004 S. 277) hatte sich der BFH damit auseinander zu setzen, unter welchen Voraussetzungen wiederkehrende Leistungen, die ein Erbe an einen Vermächtnisnehmer aufgrund einer testamentarischen Anordnung leistet, Sonderausgaben i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind oder als privater Aufwand i. S. von § 12 EStG nicht abzugsfähig sind. An dieser Stelle soll die von dem BFH ausführlich behandelte Rechtsfrage, wer zu dem privilegierten Personenkreis des „Generationennachfolge-Verbunds” zu zählen ist, zusammengefasst werden.

In dem zu beurteilenden Fall war die Klägerin Alleinerbin ihres während des finanzgerichtlichen Verfahrens verstorbenen Ehemanns. Der verstorbene Ehemann der Klägerin war zusammen mit seinem Bruder Erbe seiner verstorbenen Tante geworden. Der Nachlass umfasste u. a. einen Gewerbebetrieb sowie Kapitalvermögen. In ihrem Testament hatte die Tante ihrer Schwester, der Mutter der beiden Erben, ein Vermächtnis ausgesetzt, nach dem die Schwester „bis zu ihrem Tode einen 33  1/3 -Nießbrauch an den Nettoerträgnissen (des) Nachlasses erhalten … (sollte)”. Diese Anordnung der Erblasserin befolgten der Ehemann der Klägerin und dessen Bruder d...