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StuB Nr. 6 vom Seite 254

Die Prognose des Totalerfolgs im Einkommensteuerrecht

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kff. Elisabeth Cischek, beide Augsburg
Die Kernfragen:
  • Wie wird der Begriff des Totalgewinns verstanden?

  • Inwieweit sind Abschreibungen in die Berechnungsgrundlage der Prognose einzubeziehen?

  • Wie bestimmt sich der Prognosezeitraum?

I. Einleitung

Das Problem der Liebhaberei stellt sich in allen Einkunftsarten i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG. Werden die entsprechenden Tätigkeiten aus persönlichen Neigungen heraus ausgeübt, fehlt es an der notwendigen Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht und man spricht von einer steuerrechtlich irrelevanten Tätigkeit. Dabei setzt eine Gewinnerzielungsabsicht das Streben nach einer Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns voraus. Bei der Überschusserzielungsabsicht soll auf die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung ein Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwirtschaftet werden. Demzufolge ergibt sich, dass bei den Gewinneinkunftsarten die Gewinnerzielungsabsicht anhand einer Totalgewinnprognose und bei den Überschusseinkünften die Überschusserzielungsabsicht mit Hilfe einer Totalüberschussprognose nachgewiesen werden muss. Die Bedeutung einer solchen Gewinn- bzw. Überschussprognose soll dabei aber nicht überschätzt werden, da bei einer objektiv vorliegenden negativen Prognose...