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StuB Nr. 6 vom Seite 284

Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes

Die Bundesregierung erweitert die Rechte der Anleger und sorgt für mehr Transparenz im Aktienmarkt. Das BMJ und das BMF haben den konkretisierten Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens in die Aktienmärkte vorgestellt.

1. Persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft: Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre

Das Recht der Aktionäre, eine Haftungsklage der Gesellschaft gegen ihre Organe durchzusetzen (Klageerzwingungsrecht gem. § 147 AktG), soll durch folgende gesetzliche Maßnahmen gestärkt werden:

  • Für das Minderheitenrecht soll künftig ein wesentlich geringerer Aktienbesitz als bisher, nämlich im Umfang von 1 % des Grundkapitals (statt bisher 10 %) oder mit einem Börsen- oder Marktwert von 100 000 Euro (statt bisher 1 Mio Euro), ausreichen.

  • Das Klagezulassungsverfahren:

    • Zur Vermeidung unnötiger, aussichtsloser oder erpresserischer Klagen sollte die Klageerhebung von einer besonderen Zulassung durch das Prozessgericht abhängig gemacht werden.

    • Wenn das Prozessgericht die Klage zulässt, sollen die Antragsteller des erfolgreichen Zulassungsverfahrens für die Gesellschaft zu der Schadenersatzklage klagebefug...