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Reform der Mini-Jobs
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Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4612) wurde eineS. 276Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum in Kraft treten wird. Welche Abgabenbelastungen sich ab diesem Zeitpunkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben werden, zeigt die nachstehende Übersicht.
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Arbeitsentgelt  | Arbeitnehmer  | Arbeitgeber  | ||
bis zu monatlich 400 €  | –  | Keine Steuern  | 25 % pauschale Abgaben:  | |
–  | Keine Sozialabgaben (gilt auch für Nebenjobs)  | –  | 12 % Rentenversicherung  | |
–  | 11 % Krankenversicherung  | |||
–  | 2 % Pauschsteuer  | |||
bis zu monatlich 400 €  | –  | Keine Steuern  | 12 % pauschale Abgaben:  | |
bei Beschäftigung in privaten Haushalten  | –  | Keine Sozialabgaben (gilt auch für Nebenjobs)  | –  | 5 % Rentenversicherung  | 
–  | 5 % Krankenversicherung  | |||
–  | 2 % Pauschsteuer  | |||
von monatlich 400,01 € bis 800 €  | –  | Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) von ca. 4 % auf ca. 21 % ansteigend  | –  | Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) ca. 21 %  | 
–  | normale Besteuerung  | |||
Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen:
(1) Die monatliche Entgeltgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wird für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 325 € auf 400 € angehoben. Die bisherige Höchstarbeitsgrenze von 15 Wochenstunden entfällt ebenfalls für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältn...