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StuB Nr. 6 vom Seite 254

Abbau von Steuervergünstigungen durch Einschränkungen bei der Fortführung eines körperschaftsteuerlichen Verlustvortrags?

Dr. Ralf Maiterth und Dipl.-Kfm. Heiko Müller, beide Berlin
Die Kernthesen:
  • Durch die Fortführung des Verlustvortrags einer Kapitalgesellschaft im Fall des „Mantelkaufs” oder der Verschmelzung bzw. Spaltung können keine ungerechtfertigten Steuervorteile erlangt werden.

  • Die Fortführung eines Verlustvortrags auf Ebene einer Kapitalgesellschaft stellt keine „Steuervergünstigung” dar.

  • Die Einschränkung der steuerlichen Verlustverrechnung bei körperschaftlichen Gewinnen würde zu einer Steuerbenachteiligung führen und ist unter dem Aspekt der Steuersystematik nicht zu rechtfertigen.

I. Einleitung

Mit dem Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) vom hat sich der Gesetzgeber zum wiederholten Male der Beseitigung von „Steuervergünstigungen” zugewandt. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es: „Ausnahmetatbestände beeinträchtigen die Neutralität der Besteuerung. Dies führt zu Fehlallokationen und Wettbewerbsverzerrungen. […] Es ist dringend notwendig, alle Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand zu stellen. Ökonomisch, ökologisch und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten fragwürdige Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände müssen beseitigt werden”. Damit folge man „auch den Forderungen aus Wirtschaft und Wis...