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Gewerbesteuerliche Behandlung der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
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I. Rechtslage für Umwandlungen i. S. des UmwStG 1995 mit einem steuerlichen Übertragungsstichtag vor dem
Mit Urteil vom - VIII R 5/99 (BStBl 2001 II S. 35 = StuB 2000 S. 1213) hat der BFH entschieden, dass als nicht zu erfassender Übernahmegewinn i. S. des § 18 Abs. 2 UmwStG in der bis zum geltenden Fassung nur ein Gewinn und nicht auch ein Übernahmeverlust zu verstehen sei. Aus diesem Grunde verbiete die Vorschrift bei der GewSt auch nicht die Berücksichtigung von AfA auf die nach § 4 Abs. 6 UmwStG aufgestockten Buchwerte. Mit der Veröffentlichung des o. g. Urteils im BStBl ist die seitens der Finanzverwaltung in Tz. 18.02 UmwSt-Erlass zuvor vertretene gegenteilige Auffassung für Vermögensübergänge auf Personengesellschaften oder natürliche Personen sowie Formwechsel auf Personengesellschaften mit einem steuerlichen Übertragungsstichtag vor dem überholt. Dies gilt insbesondere auch für Umwandlungen, die in 1999 zulässigerweise rückwirkend (§ 2 UmwStG) auf einen vor dem liegenden steuerlichen Umwandlungsstichtag vorgenommen wurden. Die Anerkennung der o. g. BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung hat zur Folge, dass eine einmal zulässigerweise vorgenommene Aufstockung (sog. „step-up”) den betroffenen Stpfl. auch über den hinaus erhalten bleibt....