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Kehrtwende bei der einkommensteuerlichen Behandlung von nur teilweise beruflich genutzten Computern?
Können Aufwendungen für einen privat angeschafften, aber auch beruflich genutzten Computer in einen beruflichen und privaten Nutzungsanteil (ggf. im Schätzwege) aufgeteilt werden?
Ist die bisherige Rechtsauffassung des BFH zur Aufteilung gemischter Aufwendungen zutreffend?
Ist ein sofortiger Abzug von Aufwendungen für Peripheriegeräte (Drucker, Scanner) als GWG möglich?
I. Einleitung
An die Absetzbarkeit privat angeschaffter Computer haben Rechtsprechung und Finanzverwaltung in der Vergangenheit hohe Anforderungen gestellt. Eine Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen gem. § 9 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 EStG wurde nur dann zugelassen, wenn die private Nutzung nur von ganz untergeordneter Bedeutung war. In den Fällen, in denen diese Voraussetzung nicht vorlag und die getätigten Aufwendungen sowohl den Beruf als auch die private Lebensführung betrafen, wurde unter Hinweis auf das in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierte Abzugsverbot eine steuerliche Berücksichtigung versagt. Eine Aufteilung derart gemischt veranlasster Kosten wurde im Hinblick auf das Aufteilungsverbot, wonach die Aufwendungen anhand von objektiven Merkmalen und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen müssen,...