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Einschränkung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie in der Insolvenz
Ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wegen eines Mangels der Schriftform nichtig, kann der Entleiher Sozialversicherungsbeiträge, die er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers zum Ausgleich der diesem obliegenden Zahlungspflicht an die Kasse geleistet hat, der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Bereicherungsforderung nicht anspruchsmindernd entgegensetzen (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, §§ 39 Abs. 1, 95 Abs. 1 InsO; , ZIP 2005 S. 126).