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StuB Nr. 5 vom Seite 240
Gläubiger-Insolvenzantrag nach Abweisung eines Eigenantrags
Wird ein Eigenantrag des Schuldners mangels Masse abgewiesen, so kann gleichwohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer aufgelösten GmbH eröffnet werden, wenn der Gläubiger dies beantragt (§§ 13, 14, 26 InsO; , ZInsO 2005 S. 144).