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Die neuen Unabhängigkeitsregeln bei der Abschlussprüfung von kapitalmarktorientierten Unternehmen
– Darstellung und Auswirkungen des neuen § 319a HGB –
Welche Unabhängigkeitsregeln sind als lex specialis bei kapitalmarktorientierten Unternehmen zu beachten?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Nicht-Beachtung der Unabhängigkeitsregel?
Wie sind die neuen Unabhängigkeitsregeln insgesamt zu würdigen?
I. Vorbemerkungen
Der Bundesrat hat am das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) erwartungsgemäß ohne Einberufung des Vermittlungsausschusses angenommen, nachdem bereits der Bundestag am mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz verabschiedet hatte. Somit tritt es am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Inhalte und Auswirkungen des überarbeiteten § 319 HGB sind bereits im Rahmen eines vorangegangenen Beitrags in dieser Zeitschrift behandelt worden. Nachfolgend sollen nun sowohl die Inhalte des neu eingefügten § 319a HGB dargestellt als auch derzeit bereits absehbare, mögliche Auswirkungen dieser Neuerungen auf die Praxis erörtert werden.
II. Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
1. Vorbemerkungen
Mit dem neu eingefügten § 319a HGB werden an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Maßstäbe bei den Regelungen zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers angelegt. Der § 319a HGB ist dabei als lex speci...