Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertragliche Lösungsklauseln im Insolvenzfall
I. Einführung
Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage war auch das Jahr 2003 geprägt von zahlreichen Insolvenzen. Die Tragweite dieser Insolvenzen kann den von den Gerichten veröffentlichten Zahlen entnommen werden. Danach betrug die Summe der offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger im ersten Halbjahr 2003 22,2 Mrd €.
Immer mehr Unternehmen versuchen deshalb, die eigenen Risiken bei Insolvenzen von Zulieferern und Abnehmern durch vertragliche Gestaltungen zu minimieren. Eines der gängigsten und zugleich umstrittensten Instrumente ist die vertragliche Vereinbarung von Lösungsklauseln. Bei Lösungsklauseln handelt es sich um Vereinbarungen, die für den Fall der Insolvenz, des Vorliegens eines Insolvenzgrundes oder eines vorgelagerten Ereignisses das „Erlöschen” des Vertrages anordnen oder dem Vertragspartner ein Kündigungsrecht bzw. ein ähnliches Gestaltungsrecht einräumen. Die Lösung vom Vertrag kann durch einseitige Erklärung (z. B. Rücktritt, Widerruf, Anfechtung oder Kündigung) erfolgen, die ihrerseits an verschiedene Voraussetzungen geknüpft sein kann. Die Vertragsauflösung kann aber auch automatisch bei Eintritt einer im Vertrag definierten auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) erfolg...