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StuB Nr. 4 vom Seite 184

Europäische Kommission genehmigt InvZulG 2005

Zur Genehmigung des Investitionszulagengesetzes durch die Europäische Kommission erklärt das BMF (vgl. Pressemittteilung vom ): Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom das InvZulG 2005 nahezu vollständig genehmigt. Mit dem InvZulG 2005 ist im betrieblichen Bereich eine gleichwertige Anschlussregelung für das Ende 2004 ausgelaufene InvZulG 1999 geschaffen worden. Mit dem InvZulG 2005 kann die Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin auch in den Jahren 2005 und 2006 fortgeführt werden. Das Volumen der InvZul beträgt für die Jahre 2005 und 2006 rund 601 Mio €. Dabei werden rund 284 Mio € durch den Bund getragen.

Die Genehmigung der Europäischen Kommission macht lediglich Ausnahmen für InvZul

  • für mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe implementieren, der auf den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten” vom basiert und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine InvZul unter dem vorliegenden InvZulG 2005 einbezieht;

  • bezüglich de...