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StuB Nr. 4 vom Seite 178

Berücksichtigung von Zahlungen des Beschenkten an den Pflichtteilsberechtigten

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

In einer lesenswerten Entscheidung (Urteil vom  - II R 46/01, Vorinstanz FG Nürnberg, EFG 2001 S. 149) hatte sich der BFH damit auseinander zu setzen, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen als steuermindernd zu berücksichtigen sind, die ein zu Lebzeiten des Erblassers beschenkter Erbe an den Pflichtteilsberechtigten zur Abgeltung der Pflichtteilsergänzungsansprüche zahlt. Die Kernaussagen des BFH in dem ausführlich begründeten Urteil lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der gegen den Erben gerichtete Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB kann nur bei der Besteuerung des Erwerbs von Todes wegen und nicht bei der Besteuerung der Schenkung berücksichtigt werden, da dieser in keiner rechtlichen Beziehung zur Schenkung des Erblassers steht. Er hat seinen Rechtsgrund ausschließlich im Erbrecht. Der Erbe hat den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB allein aufgrund seiner Erbenstellung zu befriedigen. Der Anspruch ist nicht davon abhängig, dass der Erbe vom Erblasser zu seinen Lebzeiten ein zur Ausgleichspflicht führendes Geschenk erhalten hat. Zahlungen des beschenkten Erben an den Pflichtteilsberechtigten können nicht als Gegenleistung für den (schenkweisen) Erwerb vom Erblasser oder als mit der Zuwend...