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StuB Nr. 4 vom Seite 186

Änderungen der Kapitalertragsteuersätze auf Dividenden nach den DBA infolge des Steuersenkungsgesetzes

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Durch das StSenkG vom wird das körperschaftsteuerrechtliche Anrechnungsverfahren grundsätzlich mit Wirkung ab dem VZ 2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren (§ 34 Abs. 1 KStG i. d. F. des Art. 3 des Gesetzes vom , BGBl I S. 1433) ersetzt. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wird das Halbeinkünfteverfahren erst ab dem VZ 2002 angewendet, wenn das erste in dem VZ 2001 endende Wirtschaftsjahr vor dem beginnt (§ 34 Abs. 2 KStG i. d. F. der Bekanntmachung vom , BGBl I S. 4144, BStBl I S. 1169). Das KStG enthält für den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren eine Sonderregelung. Nach § 34 Abs. 12 i. V. mit Abs. 1 und 2 KStG 2002 ist das Anrechnungsverfahren letztmalig anzuwenden:

1. Für Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhen, und die in dem ersten Wirtschaftsjahr vorgenommen werden, das in dem VZ endet, für den das KStG n. F. erstmals anzuwenden ist.

2. Für andere Ausschüttungen und sonstige Leistungen, die in dem Wirtschaftsjahr erfolgen, das dem in Nr. 1 genannten Wirtschaftsjahr vorangeht.

Sowohl die Umstellung vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren als auch der einheitliche Steuersatz für thes...