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StuB Nr. 4 vom Seite 178

Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Die Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das Besteuerungsverfahren erfor-S. 179derlichen Daten (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung – StDÜV) vom ist im BGBl 2003 I S. 139 verkündet worden und am in Kraft getreten. Die StDÜV regelt die rechtsverbindliche Abgabe von elektronisch übermittelten Steuererklärungen. Sie füllt den rechtlichen Rahmen aus, der durch Anpassung der AO an elektronische Übermittlungsformen geschaffen wurde.