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Steuerberaterprüfung: Vorbereitungsaufwand als Berufsausbildung?
Im Hinblick auf die obige BFH-Entscheidung mit der Änderung der Rechtsprechung zu Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium ist auch ein beachtenswert, das erst jetzt veröffentlicht wurde (DStRE 2003 S. 85). Der Stpfl. war bei einem Unternehmen für Datenverarbeitung der steuerberatenden Berufe als Anwendungsberater tätig. Das FG hatte darüber zu entscheiden, ob die Kosten des Stpfl. zur berufsbegleitenden Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung als Werbungskosten oder lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Nach der alten und bisherigen Differenzierung stellte das FG fest, dass die Aufwendungen für die Ausbildung zum Steuerberater als Ausbildungskosten anzusehen sind und es sich somit lediglich um Sonderausgaben handelt. Besonderes Gewicht legte das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf die Tatsache, dass der Stpfl. eine Tätigkeit in einem Unternehmen ausübte, die sich fachlich deutlich von der Tätigkeit eines Steuerberaters unterscheidet. Durch das oben angeführte ist die Rechtsauffassung des FG Nürnberg überholt. Es bleibt die Revisionsentscheidung des BFH (VI R 48/02) abz...