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StuB Nr. 4 vom Seite 176

Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen

(/S 2137 - 149 - St 12 - 33)

Bislang wurde die Auffassung vertreten, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung von Versorgungsunternehmen das Wahlrecht besteht, wegen der von den Abnehmern empfangenen Baukostenzuschüsse einen Passivposten zu bilden und diesen über 20 Jahre linear aufzulösen oder die Zuschüsse von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Versorgungsanlagen abzusetzen (, , KSt-Kartei NW § 8 KStG Karte E 6). Hieran wird nicht mehr festgehalten, soweit Baukostenzuschüsse nach dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom (BGBl I S. 370) vereinbart worden sind. Da zu diesen Fallgestaltungen eine Neuregelung und deren Anwendung auf Bundesebene zurzeit diskutiert wird, sind die entsprechenden Steuerfestsetzungen – soweit dies verfahrensrechtlich noch möglich ist – unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchzuführen.