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Beiträge zu D&O-Versicherungen
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Die vorgetragenen Argumente zur steuerlichen Behandlung von D&O-Versicherungen; sind mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Dabei wurde davon ausgegangen, dass entsprechend den Darlegungen
es sich bei der D&O-Versicherung; um eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung handelt, die in erster Linie der Absicherung des Unternehmens oder des Unternehmenswerts gegen Schadenersatzforderungen Dritter gegenüber dem Unternehmen dient, die ihren Grund in dem Tätigwerden oder Untätigbleiben der für das Unternehmen verantwortlich handelnden und entscheidenden Organe und Leitungsverantwortlichen haben,
die D&O-Verträge besondere Klauseln zur Firmenhaftung oder sog. Company Reimbursement enthalten, die im Ergebnis dazu führen, dass der Versicherungsanspruch aus der Versicherungsleistung dem Unternehmen als Versicherungsnehmer zusteht,
des Weiteren die D&O-Versicherungen; dadurch gekennzeichnet sind, dass
regelmäßig das Management als Ganzes versichert ist und Versicherungsschutz für einzelne Personen nicht in Betracht kommt,
Basis der Prämienkalkulation nicht individuelle Merkmale der versicherten Organmitglieder sind, sondern Betriebsdaten des Unternehmens und dabei die Vers...