Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung des § 9b EStG bei Land- und Forstwirten – Versteuerung der Umsätze nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG)
()
Mit Urteil vom (BStBl II S. 561 = StuB 1999 S. 941) hat der BFH über die ertragsteuerliche Behandlung der in einer Versicherungsentschädigung enthaltenen USt entschieden. Unabhängig von den entscheidungserheblichen Ausführungen enthält der letzte Absatz noch eine Aussage zur Behandlung der USt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei pauschalierenden Land- und Forstwirten. Dabei geht der BFH offenbar davon aus, dass die für die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts aufgewendete Vorsteuer bei Umsatzbesteuerung nach § 24 UStG nach den Grundsätzen des § 9b EStG ertragsteuerlich zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gehört. Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung. Gem. dem Ergebnis einer Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist weiterhin an der bisherigen Auffassung festzuhalten. Dies gilt auch für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG.