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StuB Nr. 3 vom Seite 142

Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Verordnung über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz) beschlossen.

Danach werden künftig sehr viele Entscheidungen deutscher Gerichte in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden können. Beispielsweise kann sich ein Gläubiger ein Versäumnisurteil als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen. Damit kann er etwa in Spanien unmittelbar in dortiges Schuldnervermögen vollstrecken, ohne das bislang erforderliche zeit- und kostenaufwendige Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen zu müssen. Das dürfte die Zahlungsmoral heben und die finanzielle Liquidität gerade von kleinen und mittleren Betrieben mit grenzüberschreitendem Geschäftsradius sichern.

Die neue EG-Vollstreckungstitel-Verordnung wird

  • ab dem in den Mitgliedstaaten der EU (außer Dänemark) gelten.

  • Die Verordnung erfasst vorerst nur Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind.

  • Sie werden auf Antrag des Gläubigers in dem Staat, in dem er seinen Titel erlangt hat, auf einem vereinheitlichten Formblatt als Europäische V...