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Probleme bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern im Hinblick auf § 3c Abs. 2 EStG und § 8b Abs. 3 KStG
Entgegen positiven Erwartungen hat der Systemwechsel bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern zu keiner wesentlichen Vereinfachung geführt.
Die Äußerungen im Schrifttum zeigen, dass es dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, ein in sich schlüssiges und einfacheres Konzept zu schaffen.
Angesichts der widerstreitenden Auffassungen im Schrifttum ist zu befürchten, dass die verschiedensten Streitfragen letztendlich erst durch den BFH geklärt werden, so dass bis dahin keine Rechtssicherheit besteht.
I. Ausgangssituation
Gehört zum Betriebsvermögen eines Unternehmens die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sind hinsichtlich des Abzugs von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dieser Beteiligung Einschränkungen bedeutsam. Für die Fälle, in denen die Beteiligung von natürlichen Personen gehalten wird, d. h. von Einzelunternehmen und von Personengesellschaften, soweit die Gesellschafter natürliche Personen sind, ist § 3c Abs. 2 EStG zu beachten. Danach dürfen u. a. Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben, die mit den in § 3 Nr. 40 EStG bezeichneten Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur ...