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StuB Nr. 3 vom Seite 142

Heilung verdeckter Sacheinlagen im GmbH-Recht

von RA/FAStR Harald Schumm, Rödl & Partner, Nürnberg

I. Die Entscheidung des

Der (ZIP 2003 S. 1540) in Abweichung zur bislang herrschenden Literatur entschieden, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Sacheinlage (auch bei einer GmbH) in der Nichtigkeit sowohl des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts als auch des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (§ 27 Abs. 3 Satz 1 AktG analog) bestehen. Zur Heilung der verdeckten Sacheinlage sei nicht – wie bislang von der h. L. angenommen – der Anspruch auf Rückgewähr der fehlgeschlagenen Bareinzahlung, sondern der – offen zu legende und auf seine Werthaltigkeit zu prüfende – Sachwert (oder ein an seine Stelle getretener Anspruch) einzubringen. Der Inferent einer verdeckten Sacheinlage kann aus dem Gesichtspunkt der gesellschafterlichen Treuepflicht von seinen Mitgesellschaftern die Mitwirkung an einer „heilenden” Änderung der Einlagendeckung von der Bar- zur Sacheinlage jedenfalls dann verlangen, wenn sich die Gesellschafter über die geplante Einlage einig waren, dafür aber – aus bestimmten Gründen – gemeinsam den rechtlich falschen Weg gewählt haben und das gegen §§ 19 Abs. 5, 5 Abs. 4 Satz 1 GmbHG verstoßende Umgehungsgeschäft einer...