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Investmentmodernisierungsgesetz
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Das Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) vom ist im BGBl I S. 2676 verkündet worden (vgl. Briese, StuB 2003 S. 1089). Es tritt an die Stelle des Kapitalanlagegesellschaftsgesetzes (KAGG) und des Auslandsinvestmentgesetzes (AuslInvestmG). Sowohl das KAGG als auch das AuslInvestmG verlieren für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem beginnen, ihre Gültigkeit. Sie gehen imS. 140neuen Investmentmodernisierungsgesetz auf. Mit der Vereinheitlichung geht auch die weitgehende steuerliche Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Fondserträgen einher. Auf eine detaillierte Darstellung der Änderungen wird an dieser Stelle zunächst verzichtet, da diese vornehmlich die Ebene des Investmentvermögens betreffen. Es wird jedoch auf folgende – für die Besteuerung der Anteilsscheininhaber ab dem VZ 2004 relevanten – Änderungen hingewiesen:
Halbeinkünfteverfahren und laufende Erträge aus Investmentfondsanteilen: Das Halbeinkünfteverfahren ist nunmehr sowohl auf Ausschüttungen/ausschüttungsgleiche Erträge aus inländischen als auch aus ausländischen Investmentfondsanteilen anwendbar, soweit hierin Dividenden enthalte...