Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 3 vom Seite 133

Doppelte Haushaltsführung und zeitlicher Anwendungsbereich

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Mit dem StÄndG 2003 (BGBl 2003 I S. 2645) hat der Gesetzgeber die bislang bestehende Zwei-Jahresfrist bei einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung abgeschafft (vgl. auch , StuB 2004 S. 141). Diese Abschaffung der Zwei-Jahresfrist hat Auswirkungen auf

  • den Betriebsausgabenabzug,

  • den Werbungskostenabzug sowie

  • die steuerfreie Erstattung

wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

Praxishinweise: Mit der Streichung der Zwei-Jahresfrist ist die steuerliche Anerkennung von Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung nunmehr grundsätzlich zeitlich unbefristet möglich. Bedeutung hat die Aufhebung der Zwei-Jahresfrist in erster Linie für den Abzug der Unterkunftskosten am Beschäftigungsort. Denn Familienheimfahrten durften bislang nach Ablauf der Zwei-Jahresfrist als „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” bzw. Betriebsstätte steuerlich berücksichtigt werden (R 43 Abs. 7 Satz 2 LStR). Mehraufwendungen für Verpflegung dürfen in den ersten drei Monaten berücksichtigt werden.

Der Wegfall der Zwei-Jahresfrist gilt grundsätzlich ab dem VZ 2003. Somit können ab dem Veranlagungsjahr 2003 wieder Betriebsausg...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden