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Doppelte Haushaltsführung und zeitlicher Anwendungsbereich
Mit dem StÄndG 2003 (BGBl 2003 I S. 2645) hat der Gesetzgeber die bislang bestehende Zwei-Jahresfrist bei einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung abgeschafft (vgl. auch , StuB 2004 S. 141). Diese Abschaffung der Zwei-Jahresfrist hat Auswirkungen auf
den Betriebsausgabenabzug,
den Werbungskostenabzug sowie
die steuerfreie Erstattung
wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Praxishinweise: Mit der Streichung der Zwei-Jahresfrist ist die steuerliche Anerkennung von Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung nunmehr grundsätzlich zeitlich unbefristet möglich. Bedeutung hat die Aufhebung der Zwei-Jahresfrist in erster Linie für den Abzug der Unterkunftskosten am Beschäftigungsort. Denn Familienheimfahrten durften bislang nach Ablauf der Zwei-Jahresfrist als „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” bzw. Betriebsstätte steuerlich berücksichtigt werden (R 43 Abs. 7 Satz 2 LStR). Mehraufwendungen für Verpflegung dürfen in den ersten drei Monaten berücksichtigt werden.
Der Wegfall der Zwei-Jahresfrist gilt grundsätzlich ab dem VZ 2003. Somit können ab dem Veranlagungsjahr 2003 wieder Betriebsausg...