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Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. gem. § 50a Abs. 4 EStG in den Fällen der „Liebhaberei”
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Der (BStBl 2002 II S. 861 = StuB 2002 S. 403) entschieden, dass die Beurteilung, ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der „Liebhaberei” zuzuordnen ist, bei beschränkt Stpfl. nach denselben Kriterien wie bei unbeschränkt Stpfl. zu erfolgen hat. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht sei dabei kein „im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal”, das nach § 49 Abs. 2 EStG außer Betracht bleiben könnte. Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.