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StuB Nr. 3 vom Seite 126

Mittelstand und IAS

Der deutsche Mittelstand steht den internationalen Rechnungslegungsnormen (IAS/IFRS) reserviert gegenüber. Wie eine Untersuchung der FH Gießen in Kooperation mit dem IHK-Verbund Mittelhessen zeigt (vgl. FAZ vom S. 19), lehnen die meisten kleinen und mittleren Unternehmen die IAS für ihre eigene Berichterstattung ab. Im Detail ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede je nach Größe der betrachteten Mittelständler. Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern zeigen sich deutlich aufgeschlossener als kleinere. Noch ist nicht klar, wie weit der Anwendungsbereich der IAS (künftig IFRS: „International Financial Reporting Standards”) in Deutschland gesteckt sein wird. Laut EU-Verordnung gelten die internationalen Regeln von 2005 an zwingend für alle Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen. Die Staaten der Gemeinschaft haben darüber hinaus die Wahl, auch für nichtbörsennotierte Unternehmen oder auch für den Einzelabschluss IAS vorzuschreiben oder zu gestatten.

Dann müssten die kleinen und mittleren Unternehmen in Sachen Bilanzierung erst einmal völlig umdenken. Bisher lassen sie sich bei der handelsrechtlichen Berichterstattung wegen des Maßgeblichkeitsprinzips stark von steuerlic...