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Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. 1. 2002 durch das StÄndG 2001 – Berichtigung
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In dem (StuB 2002 S. 88) ist versehentlich im III. Abschnitt „Im Ausland ansässiger Unternehmer” Abs. 2 (Tz. 7) unzutreffend gefasst worden. Er muss wie folgt lauten:S. 146
„Für die Frage, ob ein Unternehmer im Ausland ansässig ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Leistung ausgeführt wird (§ 13b Abs. 4 Satz 2 UStG); dieser Zeitpunkt ist auch dann maßgebend, wenn das Merkmal der Ansässigkeit bei Vertragsabschluss noch nicht vorgelegen hat.”