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StuB Nr. 3 vom Seite 137

Neue Probleme bei Mahlzeitengestellung während einer Auswärtstätigkeit

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Die gesetzlich festgelegten Tagegeldsätze können selbst dann an einen Beschäftigten ungekürzt gezahlt werden, wenn einem Arbeitnehmer während der Auswärtstätigkeit Mahlzeiten durch den Arbeitgeber gestellt werden. Die Mahlzeitengestellung während der Auswärtstätigkeit kann aber zu einem eigenständigen steuerpflichtigen Arbeitslohn qualifiziert werden. Es ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Mahlzeitengestellung als Arbeitslohn zu qualifizieren ist. Für die steuerliche Erfassung und Bewertung von Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung hin ein Dritter aus besonderem Anlass an Arbeitnehmer abgibt, gilt nach R 31 Abs. 8 LStR Folgendes:

(1) Mahlzeiten, die im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Hierzu zählen insbesondere Bewirtungen bei einer steuerfreien Betriebsfeier und Geschäftsfreundebewirtungen.

(2) Mahlzeiten, die zur üblichen Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Dienstreise, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgegeben werden, sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der SachbezugsVO (Art. 1...BStBl I S. 817