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Abfindungsanspruch des Geschäftsführers in der Insolvenz
Ein für den Fall der Kündigung im Geschäftsführervertrag vorgesehener Abfindungsanspruch ist Insolvenzforderung i. S. von § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, auch wenn die Kündigung erst nach Insolvenzeröffnung erfolgt (OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 3 U 205/03, ZInsO 2004 S. 1260).