Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Seebeben-Katastrophe
()
Durch das Seebeben sind in weiten Teilen der betroffenen Länder beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten vom bis zum .
I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme
Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im /IV B 7 - S 0183 - 62/98 (BStBl I S. 212) dargestellten Grundsätzen zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Unternehmers sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.
2. Zuwendungen an Geschäftspartner
Wendet der Unternehmer seinen seebebengeschädigten Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbez...