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Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
– Zugleich Anmerkungen zum
Auf welches Kriterium ist bei der Einkunftserzielungsabsicht abzustellen?
Wie behandelt die Finanzverwaltung die Vermietung von Ferienwohnungen?
Was gilt hinsichtlich der Überschussprognose?
I. Einleitung
Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zur Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veröffentlicht. Es fasst darin im Wesentlichen die BFH-Urteile der letzten vier Jahre hinsichtlich dieser Problematik zusammen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfreuen sich aus zweierlei Gründen seit vielen Jahren der besonderen Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung. Neben der nicht zu verhindernden Steuerfreiheit von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien, die nach Ablauf einer 10jährigen Haltefrist zwischen An- und Verkauf veräußert werden, sind vor allem sehr hohe negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beliebt, die zu Steuermindereinnahmen führen. Entscheidend für die Anerkennung dieser Verluste aus Vermietung und Verpachtung war und ist stets, dass der Stpfl. Einkunftserzielungsabsicht besitzt, wobei diese dann anzunehmen ist, wenn innerhalb einer durch die Rechtsprechung näher definierten Zeitspanne Gewinne erzielt werden. Da in ...