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Offenbare Unrichtigkeit bei versehentlicher Nichtbeachtung eines Grundlagenbescheids
– Anmerkungen zum –
Kern der Rechtsprechungsänderung ist die Frage, ob der Folgebescheid durch Nichtberücksichtigung des Grundlagenbescheids fehlerhaft ist oder nicht.
Nunmehr bejaht der BFH die Fehlerhaftigkeit des Bescheids. Durch die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids für den Folgebescheid ist das FA gezwungen, die entsprechende Mitteilung auszuwerten und die Besteuerungsgrundlagen demgemäß zu berücksichtigen.
Die Änderung dieser Rechtsprechung verlängert im Einzelfall den Zeitraum der Steuerfestsetzung und bringt für den Stpfl. daher vermutlich mehr Nach- als Vorteile.
I. Entscheidung des
1. Leitsatz
Beachtet das FA beim Erlass eines Steuerbescheids einen bei ihm bereits vorliegenden Grundlagenbescheid nur versehentlich nicht, so führt dies gem. zu einer offenbaren Unrichtigkeit.
2. Bisherige Rechtslage
Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der X. Senat vom Urteil des III. Senats vom ab. In einem vom Sachverhalt ähnlich gelagerten Fall hatte der III. Senat damals entschieden, dass die Nicht-Berücksichtigung einer Mitteilung über einen Gewinnanteil keine Grundlage für eine Änderung nach § 129 AO 1977 als Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche ...