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StuB Nr. 2 vom Seite 84

Überschusserzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietung und Verpachtung sowie Behandlung von Ferienwohnungen

(/S 2253 - 593 - StH 223/226)

Zum (StuB 2002 S. 1069) wird ergänzend bemerkt: Zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht von Ferienwohnungen ist in der ersten Prüfungs- stufe zwischen der ausschließlich fremd vermieteten und der (auch) selbst genutzten Ferienwohnung zu unterscheiden.S. 85

1. Ausschließliche Vermietung

a) Nachweisanforderungen

Wenn der Stpfl. die folgenden Umstände vorträgt und glaubhaft macht, kann bei der Entscheidung, ob es sich um eine ausschließlich fremd vermietete Ferienwohnung handelt, davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. die Ferienwohnung tatsächlich nicht selbst genutzt bzw. unentgeltlich überlassen hat:

  • Der Stpfl. hat die Entscheidung über die Vermietung der Ferienwohnung einem ihm nicht nahe stehenden Vermittler (z. B. einem überregionalen Reiseveranstalter) übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen.

  • Die Ferienwohnung befindet sich im ansonsten selbst genutzten Zwei- oder Mehrfamilienhaus des Stpfl. bzw. in unmittelbarer Nähe zur selbst genutzten Wohnung des Stpfl. ( BStBl 2001 II S. 705 = StuB 2001 S. 195). „Unmittelbare Nähe” in diesem Sinne ist nur anzunehmen, wenn sich die Hauptwohnung des Stpfl. und die Ferie...