Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge
()
Der BFH hatte mit Urteil vom - IV R 27/00 (BStBl II S. 403 = StuB 2001 S. 399) seine Auffassung bestätigt, dass die sog. 1 v. H.-Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das BVerfG hat nunmehr die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 434/01 mit Beschluss vom nicht zur Entscheidung angenommen. Daher besteht kein Anlass mehr, Einspruchsverfahren, in denen die Verfassungswidrigkeit der sog. 1 v. H.-Regelung geltend gemacht wird, weiter ruhen zu lassen.