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Steuerliche Begünstigung einer Entschädigung bei „Zwang zur Liquidation”?
In einem anderen Verfahren verwies der BFH die Sache ebenfalls an das FG zurück (Urteil vom - XI R 53/01 = StuB 2003 S. 36; Vorinstanz FG München, EFG 2002 S. 196). Der Kl. war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Muttergesellschaft, die wiederum Alleingesellschafterin des Unternehmens war, das liquidiert werden sollte. Auch in diesem Unternehmen war der Kl. alleiniger Geschäftsführer und erhielt für seine Tätigkeit u. a. Versorgungsleistungen in Form einer Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente zugesagt. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Vermeidung drohender Verluste beschloss die Muttergesellschaft nach Angabe des Kl. die Liquidation des Unternehmens. Im Zuge der Liquidation wurde der Anstellungsvertrag mit dem Kl. mit einer Abfindungsvereinbarung aufgehoben. Der Kl. verzichtete gegen Zahlung eines Betrags i. H. von 575 000 DM auf alle Ansprüche aus der Versorgungsvereinbarung. Der Betrag entsprach dem Teilwert der Pensionsrückstellung. Der Kl. wollte hierfür in den Genuss des halben Steuersatzes gem. § 34 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG kommen, was die Finanzverwaltung und das FG mit der Begründung ablehnten, die Liquidation sei vom Kl. selbst herbeigeführt worden, die Ursachenke...