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StuB Nr. 2 vom Seite 96

Aufwertung der BGB-Gesellschaft

– Die BGB-Gesellschaft als Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft –

von Prof. Dr. iur. Andreas Müglich, Recklinghausen

I. Das Jahr der BGB-Gesellschaft

Mehrfach hatte sich der BGH im Jahr 2001 mit Rechtsfragen rund um die BGB-Gesellschaft zu beschäftigen. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass diese Gesellschaftsform eine deutliche Aufwertung durch eine verbesserte Integration in das System der Personengesellschaften erfahren hat. Festzustellen ist aber auch eine nach wie vor große Unsicherheit in der dogmatischen Bewertung der Entscheidungen. Verwiesen sei hier insbesondere auf die Entscheidung des (NJW 2001 S. 1056 = MDR 2001 S. 459; Wieser, MDR 2001 S. 421 ff.; Timme/Hülk, JuS 2001 S. 536 ff.) mit der die gesellschaftsrechtliche Stellung der BGB-Gesellschaft deutlich gestärkt wurde. Über die Prozessfähigkeit hinaus hat der BGH, unter gewissen Voraussetzungen, nunmehr auch die Registerfähigkeit anerkannt. Mit dem (DB 2001 S. 1983 = StuB 2001 S. 519) kann die (Außen-)BGB-Gesellschaft Kommanditistin einer KG sein. Im Rahmen der nachstehenden Ausführungen sollen die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Durch welche gesellschaftsrechtlichen Sicherungsmechanismen muss der allgemeine Rechtsverkehr geschützt werden?

  • Welche Funktion kommt der Registerpublizität zu?

  • Unt...