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Abschlussprüferaufsichtsgesetz
Der Bundesrat hat am das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) verabschiedet (vgl. BGBl 2004 I S. 3846). Damit ist die mit dem Gesetz verfolgte Reform des Systems der Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer wie geplant zu Beginn des Jahres 2005 in Kraft getreten. Im Zentrum des Reformvorhabens steht die Schaffung einer vom Berufsstand unabhängigen Aufsichtsaufkommission, der die Letztverantwortung für sämtliche Maßnahmen der bislang von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) im Rahmen der Selbstverwaltung wahrgenommenen Berufsaufsicht zugewiesen wird. Das sog. public-interest-Element erfährt hierdurch eine wesentliche Stärkung und soll neben weiteren jüngst verabschiedeten Gesetzen das Vertrauen in das Institut der Abschlussprüfung nach verschiedenen Bilanzskandalen der Vergangenheit stärken.
Gleichzeitig nimmt der Gesetzgeber mit dem APAG internationale Entwicklungen auf. In den USA wurde durch den Sarbanes Oxley Act eine berufsstandsunabhängige Aufsicht durch das Public Company Accounting Oversight Board eingerichtet. Diesem wird nunmehr mit der reformierten deutschen Berufsaufsicht unter Berücksichtigung der hiesigen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten ein gleichwertiges System gegenübergeste...