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StuB Nr. 1 vom Seite 14

Überblick über die ertrag- und umsatzsteuerlichen Regelungen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Die Kernfragen:
  • Welche Änderungen ergeben sich bei der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie?

  • Wie sind Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, zu behandeln?

  • Was gilt hinsichtlich der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG?

I. Vorbemerkungen

Der Deutsche Bundestag hat am das Richtlinien-Umsetzungsgesetz verabschiedet, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Mit dem Gesetz werden hauptsächlich EU-Richtlinien und andere EU-Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt. Dazu gehört u. a. die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom , welche Erweiterungen und Verbesserungen der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie vorsieht, die Richtlinie 2003/92/EG vom (Richtlinie Gas und Elektrizität) mit Vorschriften über den Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität für die Mehrwertbesteuerung insbesondere durch Einfügung eines neuen § 3g UStG sowie die Neufassung der Regelungen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG im Zuge der vollständigen Umsetzung von Art. 20 der 6. EG-Richtlinie. Außerdem sieht das Gesetz u. a. Änderungen der AO (z. B. Einführung von Festgebühren bei der Zwangsvollstreckung), des Investmentsteuergesetzes (Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung) und des EStG (z. B. Verteilungsregelungen für vorausbezahlte Entgelte bei längerfristigen Nutzungsüberlassungen) vor.

Die ursprünglich...