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Geldwerte Vorteile als Anschaffungskosten bei privaten Veräußerungsgeschäften
( II 2.08)
Es ist gefragt worden, ob geldwerte Vorteile bei der Veräußerung des vergünstigt erworbenen Wirtschaftsguts im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes/-verlustes nach § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten zu behandeln sind. Dieser Frage liegt folgender Mustersachverhalt zugrunde: Der Stpfl. A ist Arbeitnehmer der X-AG und erhält von dieser nicht handelbare Stock-Options (Aktienoptionsrechte), mittels derer er 10 Aktien der X-AG zu einem festen Basiskurs von je 100 € erwerben kann. Im Januar 2002 übt A diese Stock-Options aus und erwirbt 10 Aktien der X-AG zum Preis von je 100 € (tatsächlicher Kurs: 150 €). Diese Aktien veräußert er im November 2002 zu einem Kurs von 200 € pro Aktie.
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten: Durch die Gewährung der Stock-Options erhält A im Zeitpunkt des verbilligten Aktienerwerbs (Januar 2002) einen geldwerten Vorteil i. H. von insgesamt 50 €/Aktie × 10 Aktien = 500 €, den er im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. von § 19 EStG der ESt unterwerfen muss. Zeitpunkt des verbilligten Aktienerwerbs und damit Zuflusszeitpunkt ist der Tag, an dem die Aktie überlassen wird. Als Tag der Überlassung ist der Tag der Ausbuchung der Aktie aus dem Depo...BStBl I S. 234