Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterscheidung von Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit bei einer GmbH
Bereits die drohende Unfähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist Auslöser für eine Insolvenz. Unter einer Zahlungsstockung wird hingegen eine nur vorübergehende Liquiditätsschwäche verstanden, die z. B. bei saisonabhängigen Betrieben vorkommen kann. Nach dem ist eine bloße Zahlungsstockung anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Der BGH hält hierfür drei Wochen für erforderlich, aber auch ausreichend. Ein Unternehmen ist nach Ansicht des BGH noch zahlungsfähig, wenn eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten betr...