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Vorsteuerabzug aus Reisekosten?
Mit hat der BFH den Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen zugelassen und die ab 1.4.1999 gültige gesetzliche Beschränkung in § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG verworfen (BBK F. 1 S. 4490, KN-Nr. 115/2005). Parallel zur Änderung von § 15 UStG wurden zum 1.4.1999 auch die § 36 Abs. 1 und Abs. 3 UStDV aufgehoben, die den Vorsteuerabzug aus Verpflegungsmehraufwendungen und Kilometergeld ermöglichten. Zurzeit ist beim BFH hiergegen noch ein Verfahren anhängig (V R 4/03), so dass entsprechende USt-Bescheide ggf. offen zu halten sind.
BBK F. 6 S. 1273