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Genehmigung des InvZulG 2005 durch die EU-Kommission
Das InvZulG 2005 ist vollständig in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat die bisher noch ausstehenden Genehmigungen erteilt für die Produktion, Verarbeitung und das Marketing von bestimmten Agrarerzeugnissen und für die InvZul für mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan umsetzten.