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StuB Nr. 1 vom Seite 37

Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln/Job-Ticketgestellung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 3 Nr. 34 EStG entfällt ersatzlos. Damit sind künftig Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden, lohnsteuerpflichtig. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. Die LSt-Pflicht kann dadurch abgegolten werden, dass der Arbeitgeber eine LSt-Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG in maximal der Höhe vornimmt, in der der Arbeitnehmer ansonsten einen Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beantragen kann. Diese Neuerung gilt auch für bereits bestehende Vereinbarungen. Sie ist ökologisch nicht sinnvoll. Außerdem stellt sie keinen Beitrag zur Steuervereinfachung dar, wenn der Arbeitgeber nunmehr jeden geldwerten Vorteil aus der Gestellung eines Job-Tickets lohnsteuerpflichtig zu erfassen hat. Denn steuerpflichtiger Arbeitslohn st...