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StuB Nr. 1 vom Seite 33

IAS Improvement Project: Neufassung von IAS 31 (Joint Ventures)

– dhg –

Joint Ventures werden durch einen Vertrag gebildet, der den beteiligten Unternehmen die gemeinsame Kontrolle ermöglicht. Nach IAS 31.7 n. F. lassen sich die folgenden Formen von Joint Ventures unterscheiden:

Gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (jointly controlled operations, IAS 31.13 ff. n. F.): Die Betreiber widmen ihre Ressourcen einem gemeinsamen Projekt, ohne dazu einen neuen Betrieb zu gründen. Derartige Joint Ventures erfordern im Wesentlichen die Abgrenzung der anteiligen Umsätze und Aufwendungen, die auf das jeweilige Partnerunternehmen entfallen (IAS 31.15 n. F.). Ein Betreiber weist grundsätzlich nur jene Vermögenswerte und Schulden aus, die seiner Verfügungsmacht unterliegen.

Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung (jointly controlled assets, IAS 31.18 ff. n. F.): Die Betreiber erwerben gemeinsam genutztes Vermögen, insbesondere Produktions- oder Forschungsstätten. Jeder Betreiber verbucht seinen entsprechenden Anteil an den Aufwendungen und Erträgen des Joint Ventures in seinem Jahresabschluss. Auch gemeinsame Vermögensgegenstände und Schulden werden anteilig zugerechnet; hat ein Betreiber aber Schulden im eigenen Namen aufgenommen, werden sie ihm vollständig z...