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StuB Nr. 1 vom Seite 13

Angemessenheitsprüfung von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen einer GmbH

von Dipl.-Kffr. Tina Hubert, Nürnberg
Die Kernfragen:
  • Was ist bei der Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu beachten?

  • Wann gilt die Gesamtausstattung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge als angemessen?

  • Welche Neuerungen ergeben sich mit dem ?

I. Vorbemerkungen

Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer GmbH sind die Bezüge eines Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers aufgrund von Anstellungsverträgen nur insoweit abziehbar, als sie angemessen sind. Der die Angemessenheitsgrenze übersteigende Teil stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar. Angemessen sind die Bezüge dann, wenn auch ein an der GmbH nicht als Gesellschafter beteiligter, ordentlich und gewissenhaft handelnder Fremdgeschäftsführer derartige Bezüge erhalten würde.

Für die Bestimmung der Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen gibt es keine festen Regeln. Der BFH lehnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich eine Schematisierung ab. Die Angemessenheit muss im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände geschätzt werden. Anhaltspunkte hierfür können sowohl der innerbetriebliche als auch der außerbetriebliche Fremdvergleich bieten, allerdings nur bei tatsächl...