Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 08.06.2005 1 K 1602/04, NWB direkt 35/2005 S. 11

Umsatzsteuerpflicht bei verbilligt überlassener Dienstkleidung

Aus dem Umstand, dass die Arbeitnehmer überhaupt bereit sind, für die Überlassung von Dienstkleidung ein Entgelt zu zahlen, ist zu schließen, dass die Überlassung nicht durch das überwiegend betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist, sondern der wirtschaftliche Vorteil einer möglichen privaten Nutzung so gewichtig ist, dass ein Leistungsaustausch vorliegt.